Geld zurück für Netflix-Kunden? Überraschendes Gerichtsurteil zu Preiserhöhungen

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News Simon Hoffmann - Autor
Vor dem Netflix-Logo rieselt es Dollar-Scheine vom Himmel herab.
Quelle: Netflix

Waren die Preiserhöhungen von Netflix und Spotify illegal? Diese Frage dürfte sich vielerorts nach den jüngsten Urteilen des Kammergerichts Berlin gestellt haben. Die Antwort fällt für viele jedoch unbefriedigend aus.

Netflix, Spotify, Disney Plus: Stück für Stück werden verschiedenste Streaming-Dienste teurer. Dabei hat sich kürzlich die deutsche Justiz im Fall von Netflix und Spotify mit dem Thema Preiserhöhungen auseinandergesetzt, genauer gesagt das Kammergericht Berlin.

Doch wer aufgrund aktueller Schlagzeilen auf Rückzahlungen der Streaming-Dienste hofft, liegt höchstwahrscheinlich daneben.

Sind Netflix-Preiserhöhungen illegal?

In der Meldung von den Kolleg*innen von Heise geht es nicht um derzeitige Preiserhöhungen an sich. So haben zwei Urteile in Berlin Berufungen von Spotify und Netflix gegen zwei bereits vorhandene Urteile des Landgerichts zurückgewiesen. Im Fokus stehen Preisanpassungsklauseln in den AGB der beiden Dienste.

Zusammengefasst sind aus der Sicht des Gerichtes Klauseln zur "einseitigen Preiserhöhung" seitens Spotify und Netflix unwirksam. Dies verkündete der Verbraucherzentrale-Bundesverband zwar stolz, doch einen sofortigen Vorteil für Abonnent*innen gibt es nicht.

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Beide Unternehmen betonen, dass man sich eben nicht auf die beanstandeten Klauseln bei den Preiserhöhungen beruft. Eine einseitige Preiserhöhung würde unter anderem voraussetzen, dass der bislang laufende Vertrag ohne explizite Zustimmung von Kund*innen verlängert wird.

Dagegen behaupten Spotify und Netflix, sich diese Zustimmung vorher eingeholt zu haben, beispielsweise durch eine Anfrage per Mail. Sprich: Bevor Netflix oder Spotify für euer Abo mehr verlangen, dürften sie euch vorher per Mail gefragt haben, ob ihr das Abo unter diesen Voraussetzungen fortsetzen wollt.

Die Chancen für das Zurückverlangen von Abokosten stehen also nicht allzu gut. Denn Preiserhöhungen an sich wurden vom Kammergericht Berlin, entgegen mancher Nachrichten, nicht als illegal deklariert.

Auch die Geschichte zu den Klauseln der beiden Unternehmen, welche eine einseitige Preiserhöhung theoretisch möglich machen würden, ist noch nicht vorbei. So könnten die beiden Unternehmen, wie Heise anmerkt, jeweils vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Trotzdem wertet die vzbv die beiden Urteile als Erfolg und wichtiges Signal an andere Streaming-Dienste. Kurzfristig allerdings dürfte der Frust über teurer gewordene Streaming-Abos bei der Kundschaft aber bleiben.

Weitere Neuigkeiten rund um Netflix und Co.

Auf unserer Webseite informieren wir euch regelmäßig über das Angebot verschiedener Streaming-Dienste. Netflix landet etwa immer wieder durch das jüngste Projekt von Zack Snyder, die kommende Real-Life-Adaption von Avatar oder The Witcher in den Schlagzeilen. Auf Disney Plus ist kürzlich hingegen einer der größten Kino-Flops des Jahres debütiert.

Quelle: Heise

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